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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1 Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes

1

§ 1 Abs 1 BFGG wiederholt einfachgesetzlich den Inhalt des Art 131 Abs 3 B-VG.

Gem Art 130 Abs 1 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden

1.

gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,

2.

gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch eine Verwaltungsbehörde,

3.

wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.

Im Anwendungsbereich der BAO sind dies Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO), Maßnahmenbeschwerden (§ 283 BAO) und Säumnisbeschwerden (§ 284 BAO).

2

Zu den sonstigen Angelegenheiten iSd § 1 Abs 1 BFGG gehören beispielsweise

  • die Kammerumlagen gem § 122 WKG,

  • der Zuschlag zu den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach § 30 Abs 3 BSVG,

  • einige (von Abgabenbehörden des Bundes erhobene) Landwirtschaftskammerumlagen (zB gem § 25 Abs 8 Burgenländisches LandwirtschaftskammerG, § 32 Abs 6 Kärntner LandwirtschaftskammerG 1991, § 29 Abs 8 NÖ LandwirtschaftskammerG, § 25 Abs 4 Tiroler Landwirtschaftskammer- und LandarbeiterkammerG) sowie

  • im FLAG (zB in den §§ 30h Abs 2, 31d Abs 4, 31e und 42a Abs 2) geregelte Angelegenheiten.

3

Ab sind die Abgabenbehörden des Bundes in § 49 Z 1 BAO (idF BGBl I 2019/104) aufgezählt; dies sind Bundesminister für Finanzen, Finanzamt ...

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