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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe
1
II.
Wirkungsbereich
2-4
III.
Auskünfte
5-12
IV.
Ausnahmen
A.
Allgemeines
13
B.
Verschwiegenheitspflichten
14
C.
Wesentliche Beeinträchtigung
15, 16
D.
Mutwilligkeit des Auskunftsbegehrens
17-19

I. Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe

1

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung trifft ua Organe des Bundes. Während Art 20 Abs 4 B-VG an den funktionellen Organbegriff anknüpft (Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 90; ), betrifft § 1 Abs 1 AuskPflG nach Perthold-Stoitzner (Auskunftspflicht2, 118; ebenso zB ) Bundesorgane im organisatorischen Sinn (nicht jedoch Bundesorgane im bloß funktionellen Sinn).

Die Auskunftspflicht besteht für Verwaltungsorgane unabhängig davon, ob sie Aufgaben der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung besorgen (vgl zB ErlRV 41 BlgNR 17. GP, 3; ; Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 87; ; , Ro 2021/10/0009; , Ro 2023/13/0001).

Organe der Gerichtsbarkeit sind keine Organe iSd § 1 Abs 1 AuskPflG, die Auskunftspflicht bezieht sich somit nicht auf die richterliche Tätigkeit (vgl ...

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