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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 21 Zustellung zu eigenen Handen

Christoph Ritz

1

Ob eine Sendung zu eigenen Handen zuzustellen ist, richtet sich im Anwendungsbereich der BAO vor allem nach § 102 BAO (siehe dort Rz 2 und 4). Siehe auch § 91 Abs 3 zweiter Satz BAO.

Bei der Zustellung zu eigenen Handen gilt (abweichend von der nicht zu eigenen Handen verfügten Zustellung mit Zustellnachweis) das Verbot der Ersatzzustellung.

Das im früheren § 21 Abs 2 ZustG geregelte Gebot, zwei Zustellversuche vor der Hinterlegung vorzunehmen, wurde mit BGBl I 2008/5 (ab ) aufgehoben.

2

Eine Übergabe an den gem § 13 Abs 2 ZustG Bevollmächtigten (insbesondere Postbevollmächtigten) ist zulässig, wenn die entsprechende Bevollmächtigung auch solche Sendungen umfasst (vgl , Slg 10.687A; , 89/14/0026; ; , RV/3300001/2018).

Zustellungen an Angestellte des berufsmäßigen Parteienvertreters (§ 13 Abs 4 ZustG) dürfen auch hinsichtlich eigenhändig zuzustellender Sendungen erfolgen (vgl ; ).

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