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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 13 Zustellung an den Empfänger

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Allgemeines
1- 3
II.
Anordnungen iSd § 13 Abs 1 ZustG
4
III.
Postvollmacht (§ 13 Abs 2 ZustG)
5- 8
IV.
Zustellung, wenn Empfänger keine natürliche Person ist (§ 13 Abs 3 ZustG)
9- 12
V.
Zustellung an berufsmäßige Parteienvertreter (§ 13 Abs 4 ZustG)
13- 18

I. Allgemeines

1

Dokumente sind grundsätzlich dem Empfänger zuzustellen.

2

Empfänger ist die von der Behörde in der Zustellverfügung namentlich bezeichnete Person (§ 2 Z 1 ZustG, formeller Empfängerbegriff). Empfänger ist (außer der Partei) insbesondere der gewillkürte Zustellungsbevollmächtigte (siehe § 9 Abs 3 ZustG).

3

Zustellungen (tatsächliche Übergaben des Dokuments) haben an vom Empfänger verschiedene Personen zu erfolgen

II. Anordnungen iSd § 13 Abs 1 ZustG

4

Eine anders lautende Anordnung iSd § 13 Abs 1 ZustG ist ua im § 78 IO vorgesehen (vgl zB ; ); „Postsperre“.

Ziel der Postsperre ist es zu verhindern, dass de...

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