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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 5 Zustellverfügung

Christoph Ritz

1

Ist Empfänger eine natürliche Person, so ist sie mit Vor- und Zunamen zu bezeichnen. Bei juristischen Personen ist der gesetzliche oder satzungsgemäß festgelegte Name zu verwenden (Walter/Mayer, Zustellrecht, 37). Siehe auch § 2 Rz 5.

Notwendige Angaben iSd § 5 ZustG sind vor allem:

  • die Zustelladresse,

  • die Form der Zustellung (physische oder elektronische Zustellung),

  • ob die Zustellung mit oder ohne Zustellnachweis erfolgt,

  • ob eine Zustellung zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) vorzunehmen ist.

2

Für die Zustellung erforderliche sonstige Angaben sind weiters beispielsweise jene nach:

3

Die Zustellung mehrerer Schriftstücke an denselben Empfänger in einem Kuvert ist zulässig (, ZfVB 1982/5/1934; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 1848).

4

Die Zustellverfügung ist kein Bescheid (zB Larcher, Zustellrecht, Rz 90; Bumberger/Schmid, ZustG, § 5, K3; Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht7, Rz 192; Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely, Zustellrecht3, § 5 ZustG Rz 4).

Sie kann nach Larcher (Zu...

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