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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 2 Begriffsbestimmungen

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Einleitung
1
II.
Empfänger
2-5
III.
Abgabestellen
A.
Allgemeines
6-11
B.
Wohnung
12-17
C.
Sonstige Abgabestellen
18-26b
IV.
Weitere Begriffsbestimmungen
27

I. Einleitung

1

§ 2 ZustG enthält Legaldefinitionen.

Das ZustG gilt nicht nur für die Zustellung von Schriftstücken, sondern auch für die elektronische Zustellung. Daher verwendet es nicht mehr den Begriff „Schriftstück“, sondern den weiteren Begriff des Dokumentes. § 2 Z 2 ZustG definiert diesen Begriff.

Dokumente sind nicht nur Schriftstücke im engeren Sinn, sondern auch Pläne oder Fotos sowie elektronische Dokumente (vgl ErlRV 252 BlgNR 22. GP, 14, zu § 2 Z 2 ZustG).

II. Empfänger

2

§ 2 Z 1 definiert einen formellen Empfängerbegriff.

Nach dem formellen Empfänger richten sich die Zustelladresse (§ 2 Z 3 ZustG); weiters etwa die Personen, für die Ersatzempfänger (§ 16 Abs 2 ZustG) in Betracht kommen (Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely, Zustellrecht3, § 2 ZustG Rz 3).

3

Das ZustG regelt (abgesehen von § 9 ZustG) nicht, wen die Behörde (somit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde) als Empfänger zu bezeichnen hat. Als formeller Empfänger ist grundsätzlich derjenige zu bezeichnen, für den die Erledigung ihrem Inhalt nach bestimmt ist, somit der „materielle Empfänger“ (zB Schulev-Steindl, Verwalt...

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