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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 293a

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Zur Aufhebung des bisherigen § 293a BAO
1
II.
§ 293a idF FVwGG 2012
2-9

I. Zur Aufhebung des bisherigen § 293a BAO

1

Die Aufhebung des bisherigen § 293a wird in der Regierungsvorlage (2007 BlgNR 24. GP, 21) wie folgt begründet:

„Als Folge unrichtiger Verbuchung der Gebarung festgesetzte Nebengebühren (insbesondere Säumniszuschläge) sind nicht nur mit Bescheidbeschwerde, sondern auch mit Antrag auf Aufhebung (§ 299 Abs 1 BAO) anfechtbar. Die Anfechtung im Falle einer nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung kann vor allem (seit BGBl. I Nr. 124/2003) im Wege eines auf § 295a BAO gestützten Antrages erfolgen. § 293a BAO ist somit entbehrlich geworden“.

Zum Inhalt der aufgehobenen Bestimmung siehe beispielsweise die Kommentierung in der 4. Auflage.

II. § 293a idF FVwGG 2012

2

Der ab g...

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