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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 290

Christoph Ritz

1

Vor den FVwGG 2012 (BGBl I 2013/14) hat die BAO keine Bestimmung über Anträge auf Vorabentscheidung beim EuGH enthalten; dies im Unterschied zu § 38a AVG, § 38b VwGG und § 19a VfGG. Diese drei Bestimmungen waren Vorbild für den neuen § 290 idF FVwGG 2012 (ErlRV 2007 BlgNR 24. GP, 20).

1a

Das Verwaltungsgericht trifft grundsätzlich keine Vorlagepflicht; ein Rechtsanspruch der Partei auf Einbringung eines Vorabentscheidungsansuchens besteht nicht (Rzeszut/Turpin in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO, § 290 Rz 4; Schmied in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 290 BAO Abschn 3.1.; Gunacker-Slawitsch in Ehrke-Rabel/Gunacker-Slawitsch, Rechtsmittelverfahren2, Rz 3.226).

2

Nach Art 267 AEUV entscheidet der EuGH im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung der Verträge sowie über die Gültigkeit und die Auslegung ...

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