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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 246

Christoph Ritz

Erlässe: Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen ( BMF-010103/0209-IV/2013), Abschn 2.1.2.2.

Übersicht


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I.
Allgemeine Regelung (§ 246 Abs 1)
1-7
II.
Sonderregelung für Feststellungs- und Grundsteuermessbescheide (§ 246 Abs 2)
8-15

I. Allgemeine Regelung (§ 246 Abs 1)

1

Zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde ist jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist (§ 246 Abs 1).

Darüber hinaus sieht § 248 die Rechtsmittelbefugnis des Haftungspflichtigen gegen Bescheide über den Abgabenanspruch vor. Überdies ist der Adressat eines Beschlagnahmebescheides befugt, den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Bescheidbeschwerde anzufechten (dies ergibt sich aus § 225 Abs 1 zweiter Satz iVm § 248).

Immer dann, wenn nicht eindeutig klar ist, wem ein Rechtsmittel zuzurechnen ist, ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, sich Klarheit dar...

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