Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 243

Christoph Ritz

Erlässe: LStR 2002, Rz 912i; VPR 2021, Rz 503.

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1-5
II.
Bescheide
6-12

I. Allgemeines

1

Ordentliche Rechtsmittel (iSd BAO) sind Bescheidbeschwerden, Vorlageanträge und im Anwendungsbereich des § 288 (zweistufiger Instanzenzug bei Gemeinden) Berufungen (vgl zB Ritz, taxlex 2015, 205).

2

Für ordentliche Rechtsmittel gegen in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ergangene Bescheide gelten nur die Bestimmungen des FinStrG.

3

Beschwerden sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs 1. Sie sind daher grundsätzlich schriftlich einzubringen. Mündliche Beschwerden sind nach Maßgabe des § 85 Abs 3 lit b und c zulässig.

4

Dem § 86a (idF BGBl I 2022/108) zufolge können Anbringen auch, soweit es durch Verordnung des BMF zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werde...

Daten werden geladen...