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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 205b

Christoph Ritz

1

Nach § 323 Abs 29 tritt § 205b mit in Kraft. Dass die Bestimmung über die Berufungszinsen bzw nunmehr Beschwerdezinsen (§ 205a) nicht für Landes- und Gemeindeabgaben gilt, ist offenbar Folge von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren (des Städtebundes sowie des Landes Wien).

2

Eine sachliche Rechtfertigung für diese Differenzierung scheint nicht zwingend vorzuliegen (Tanzer/Unger, BAO 2025, 265).

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