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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 194

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-5
II.
Grundsteuer
6-10

I. Allgemeines

1

Steuermessbescheide sind Grundlagenbescheide für Abgabenbescheide (zB ; LVwG Tirol , LVwG-2024/50/2013-2; LVwG Tirol , LVwG-2024/50/2123-2), für Zerlegungsbescheide (§ 196) und für Zuteilungsbescheide (§ 197). Sie sind den abgeleiteten Bescheiden auch vor Rechtskraft im formellen Sinn zugrunde zu legen (siehe § 195).

Messbescheide sind auch dann isoliert rechtskraftfähig, wenn sie in kombinierten Bescheiden (Sammelbescheiden) ergehen (nach § 194 Abs 1 zweiter Satz). Diese Bestimmung ist bloß klarstellend (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 194 Anm 5).

Messbescheide sind für die Grundsteuer vorgesehen.

Messbescheide waren für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag (und dem Gewerbekapital)...

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