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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 175

Christoph Ritz

1

Die Möglichkeit der eidlichen Einvernahme besteht nur für Zeugen (und dem § 180 Abs 2 zufolge für Sachverständige). Sie besteht nicht für die Einvernahme von Auskunftspersonen (zB Stoll, BAO, 1849; Schaubmair in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 175 BAO Abschn 3.1.; Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 175, 485; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 175 Anm 2; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 175 Rz 1).

Umstritten in der Literatur ist, ob die eidliche Einvernahme im Ermessen der Behörde liegt; dies bejahen Stoll (BAO, 1850), Schaubmair (in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 175 BAO Abschn 3.4.) und Kotschnigg (Beweisrecht, § 175 Tz 8); aM Tanzer (in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 175,...

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