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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 153l Beendigung der Begleitung der Unternehmensübertragung

Christoph Ritz

1

Die Begleitung der Unternehmensübertragung ist auf den Zeitraum der Unternehmensübertragung beschränkt. Sie endet daher von Gesetzes wegen spätestens im Zeitpunkt des Einlangens der letzten Abgabenerklärung, die jenes Kalenderjahr betrifft, in dem die Unternehmensübertragung abgeschlossen wurde (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 3).

2

Bereits vor dem Zeitpunkt der Beendigung von Gesetzes wegen, aber frühestens nach Abschluss der Außenprüfungen gem § 153j, kann die Begleitung der Unternehmensübertragung auf Antrag beendet werden. Eine Begründung des entsprechenden Antrages ist nicht erforderlich; der Antrag gilt mit Einstellung der Begleitung der Unternehmensübertragung durch das Finanzamt Österreich als erledigt. Antragsteller kann nur einer der voraussichtlichen Erwerber sein (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 3).

Die Einstellung der Begleitung der Unternehmensübertragung liegt nicht im Ermessen (Zechner, SWK 2024, 908).

3

Von Amts wegen kann die Begleitung der Unternehmensübertragung durch das Finanzamt Österreich mit Bescheid beendet werden, wenn der Vorgang der Unternehmensübertragung unterbrochen oder abgebrochen wird, dh wenn sich herausstel...

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