Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 153j Erledigung des Antrags auf Begleitung der Unternehmensübertragung

Christoph Ritz

1

Das Finanzamt Österreich hat das Vorliegen der Voraussetzungen für den Wechsel in die Begleitung der Unternehmensübertragung zu prüfen. Damit sind die in § 153h und § 153i enthaltenen Voraussetzungen gemeint (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 3).

2

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen hat das Finanzamt Österreich eine Außenprüfung (gem § 147) des Antragstellers bzw der Mitunternehmerschaft, deren Anteile zu übertragen beabsichtigt ist, durchzuführen. Diese Außenprüfung deckt konzeptionell den Aspekt der „Außenprüfung auf Antrag“ ab und soll allenfalls vorhandene steuerliche Risiken sowohl des Übergebenden als auch des oder der Übernehmenden zeitgerecht aufdecken (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 3).

Gegenstand der Außenprüfung sind alle in die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich fallenden Abgaben (mit Ausnahme der im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung gem § 86 EStG 1988 zu prüfenden Abgaben). Auch die Erhebung der Gebühren nach dem GebG fällt in die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (vgl Knechtl, taxlex 2024, 234).

Der Zeitraum für die Außenprüfung umfasst die letzten drei Jahre vor der Antragstellung, sofern für diese bereits Abgabenerklärung...

Daten werden geladen...