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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 153i Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung

Christoph Ritz

1

Diese Bestimmung regelt die formellen Voraussetzungen für die Antragstellung (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 2). Die Antragsbefugnis ergibt sich aus § 153h Abs 1.

§ 153i Abs 1 sieht vor, dass bei allen an der Begleitung der Unternehmensübertragung Beteiligten das Finanzamt Österreich für die Erhebung der Umsatzsteuer - bzw wenn ein Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit sein sollte - für die Erhebung der Einkommensteuer zuständig ist. Durch die einheitliche Zuständigkeit soll (nach ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 2) erreicht werden, dass keine Schnittstellen zum Finanzamt für Großbetriebe erforderlich sind und daher die Prüfung schneller durchgeführt werden kann.

2

§ 153i Abs 2 und 3 regeln die Abwicklung der Antragstellung: Die Antragstellung hat ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen (ErlRV 2510 BlgNR 27. GP, 2).

Erfolgt die Antragstellung nicht über FinanzOnline, so ist nach Althuber/Provisionato (ecolex 2024, 750) mit Mängelbehebungsauftrag iSd § 85 Abs 2 vorzugehen.

Die Entscheidung über den Antrag liegt nicht im Ermessen des Finanzamts (zB Zechner, SWK 2024, 907).

Nach § 153j Abs 3 ist der Antrag abzuweisen, wenn die ...

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