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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 153g Beendigung der begleitenden Kontrolle

Christoph Ritz

1

Der Wortlaut des § 153g Abs 1 und Abs 2 stellt nur auf Unternehmer des Kontrollverbundes ab. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch ein nicht zu einem Kontrollverbund gehörender Unternehmer den Antrag auf Beendigung der Begleitenden Kontrolle stellen kann (vgl Brandl in Brandl/Macho/Schrottmeyer/Vock, Begleitende Kontrolle, 144; Wind, Begleitende Kontrolle, Rz 6.5).

Auch in Abs 3 (des § 153g) sind Verstöße gegen die Pflichten des § 153f nur für Unternehmer des Kontrollverbundes als Grund für amtswegige Beendigungen der begleitenden Kontrolle genannt.

2

Anträge auf Beendigung der begleitenden Kontrolle bedürfen keiner Begründung (zB Brandl in Brandl/Macho/Schrottmeyer/Vock, Begleitende Kontrolle, 144; Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 153g Rz 1; Wind, Begleitende Kontrolle, Rz 6.6).

3

Die amtswegige Beendigung ist auf die im Gesetz taxativ aufgezählten Fälle beschränkt (Enzinger/Nesterovic/Hofstätter in Lang/Risse, Tax Compliance, 221).

Die amtswegige Beendigung der begleitenden Kontrolle liegt im Ermessen des Finanzamtes für Großbetriebe (zB ErlRV 190 BlgNR 26. GP, 53; Hendl in Müller/Woischitzschläger/Zöchlin...

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