Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 153f Rechte und Pflichten während der begleitenden Kontrolle

Christoph Ritz

1

§ 153f regelt in Abs 1, 4 und 5 primär Pflichten der Unternehmer. § 153f Abs 2 verweist auf die in § 148 Abs 3a geregelte Einschränkung der Befugnis zur Außenprüfung (§ 147 Abs 1). In § 153f Abs 3 ist die Bekanntgabe des Auftrags zur begleitenden Kontrolle und die Pflicht des Antragstellers zur Bestätigung geregelt.

2

Die erhöhte Offenlegungspflicht trifft nach dem Wortlaut des § 153f Abs 1 nur die Unternehmer des Kontrollverbundes. Nach dem Normzweck besteht sie auch, wenn lediglich ein einziger Unternehmer an der begleitenden Kontrolle teilnimmt (vgl Brandl in Brandl/Macho/Schrottmeyer/Vock, Begleitende Kontrolle, 131, FN 1; Wind, Begleitende Kontrolle, Rz 5.11).

3

Die Offenlegungspflicht des § 153f Abs 1 besteht ab Rechtskraft des Bescheides gem § 153d Abs 1, somit des Bescheides über den Wechsel in die begleitende Kontrolle. Sie besteht bis zur Beendigung der begleitenden Kontrolle (vgl Brandl in Brandl/Macho/Schrottmeyer/Vock, Begleitende Kontrolle, 131). Sie gilt nur für von der begleitenden Kontrolle umfasste Abgabenarten und Zeiträume.

Sie besteht nach Wind (Begleitende Kontrolle, Rz 5.87) auch für Zeiträume, die nicht ...

Daten werden geladen...