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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 151

Christoph Ritz

1

§ 151 (idF BGBl I 2003/124) entspricht im Ergebnis der bisherigen für die Prüfung nach den Verbrauchsteuervorschriften geltenden Rechtslage (Ritz, SWK 2004, S 57).

2

Solche besonderen Aufzeichnungspflichten sind (bzw waren) geregelt in den §§ 38 ff BierStG 2022, §§ 71 ff AlkStG 2022, §§ 52 ff MinStG 2022, §§ 37 ff TabStG 2022 und in den §§ 35 ff SchwStG 1995.

Für deren Kontrolle sind die Förmlichkeiten einer Außenprüfung unbeachtlich (Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 151, 442).

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