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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 102

Christoph Ritz

Literatur: Weiler, Die Zustellung von Steuerbescheiden, SWK 1963, A V 23; Weiler, Rückscheinbriefe, SWK 1966, A V 31; oV, Zum Thema „Rückscheinbriefe“, SWK 1967, A V 1; Hellbling, Zustellung zu eigenen Handen, Stb 1983/23, 2; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 102; Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely, Österreichisches Zustellrecht3 (2023) § 102 BAO.

1

Ob wichtige (bzw besonders wichtige) Gründe vorliegen, erfordert die Interpretation dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe. Ermessen räumt § 102 Abs 1 der Behörde nicht ein (vgl ; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 102 Anm 1; Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely, Zustellrecht3, § 102 BAO Rz 5 und 7; vgl zu § 22 AVG, Walter/Mayer, Zustellrecht, 142; Hengstschläger/Leeb, AVG2, § 22 Tz 2).

1a

Nach § 8 Abs 9 zweiter Satz SBBG gilt die Feststellung als Scheinunternehmen als wichtiger Grund iSd § 102 BAO.

1b

Nach § 65 Abs 2 AbgEO ist das Zahlungsverbot mit Zustellnachweis zuzustellen, wobei die Zustellung an einen Ersatzempfänger zulässig ist.

2

Nach der Rechtsprechung ist für das Vorliegen besonders wichtiger Gründe nicht nur auf die Höhe des Abgabenbetrages abzustellen ( 3255, 3256/79; , 97/13/0224), sondern darauf, ob die mit der zuzustellen...

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