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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15 Jahresbericht

1

Dem Wesen eines statistischen Berichts entsprechend hat der veröffentlichte Jahresbericht keine personenbezogenen Daten (zB Namen der Abgabepflichtigen) zu enthalten. Zur Abfassung dieses Berichts benötigt der BMF solche Daten daher nicht. Es erscheint somit datenschutzrechtlich bedenklich, dass solche Daten in den nach den §§ 11, 14c, 14i und 14l CFPG dem BMF zu übermittelnden Berichten enthalten sind.

2

Im Übrigen fehlt eine ausdrückliche Rechtsgrundlage (iSd Art 18 Abs 1 B-VG) für die Finanzämter, dem BMF Prüfungsergebnisse auch dann mitzuteilen, wenn (nach Ansicht des Finanzamtes) keine Zweifel (iSd §§ 11, 14c, 14i und 14l CFPG) bestehen.

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