BAO | Bundesabgabenordnung
8. Aufl. 2025
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§ 14j Prüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
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Die Berechtigung zur Prüfung anlässlich einer Außenprüfung oder Nachschau setzt keine diesbezügliche Weisung des BMF voraus (vgl Lehner, SWK 2020, 767). Eine solche Weisung ist nach § 14j CFPG (ebenso nach den §§ 10, 14b, 14h und 14k CFPG) nur erforderlich, wenn durch das Finanzamt keine abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau erfolgt.