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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 3

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Bundesabgaben
1- 3
II.
Landes- und Gemeindeabgaben
3a- 3e
III.
Verweisungen
4- 8
IV.
§ 3 Abs 6
9

I. Bundesabgaben

1

Der Abgabenbegriff des § 3 Abs 1 ist weiter als der im § 1 Abs 1 verwendete Begriff der öffentlichen Abgaben (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 3 Anm 2).

1a

Nach § 14 Abs 1 zweiter Satz COFAG-NoAG gilt für Zwecke der Anwendung der Abgabenvorschriften der Rückerstattungsanspruch als Abgabe iSd § 3 Abs 1 BAO. Nach § 16 Abs 3 COFAG-NoAG sind die Zinsen (betreffend Verzinsung der Rückerstattung iSd § 16 Abs 1 COFAG-NoAG) Nebenansprüche iSd § 3 Abs 2 BAO.

2

Der im § 3 Abs 2 umschriebene Begriff der Nebenansprüche ist zB für die §§ 3 Abs 4, 7 Abs 2, 213 Abs 1 und 227 Abs 4 lit g von Bedeutung.

Der Begriff der Nebengebühr iSd § 3 Abs 2 lit d ist zB für § 217 Abs 1 bedeutsam.

Der VwGH definiert die Nebenansprüche als Geldleistungen, die zwar nicht unter § 1 fallen, die aber kraft einer besonderen gesetzlichen Norm in einem Abgabenverfahren (idR neben den Abgaben, aber auch ohne Rücksicht auf eine Abgabepflicht) zu entrichten sind (

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