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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 58 Übergang der Zuständigkeit

Christoph Ritz

Erlässe: Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter - ZustRL, BMF-AV Nr 172/2021 (idF BMF-AV Nr 35/2023; BMF-AV Nr 47/2024), Rz 27-31.

1

Der durch das FORG (BGBl I 2019/104) aufgehobene § 6 AVOG 2010 galt für Abgabenbehörden. Hingegen gilt § 58 nur für Finanzämter.

2

Ändern sich die für die Zuständigkeit maßgebenden Voraussetzungen, so führt dies noch nicht zu einer Änderung der betreffenden Zuständigkeiten. Erst dann, wenn das Finanzamt von den maßgebenden ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen erfährt, geht die Zuständigkeit über. Die Zuständigkeit der bisher zuständigen Abgabenbehörde endet gleichzeitig mit dem Beginn der Zuständigkeit der neu zuständigen Abgabenbehörde; dies gilt unabhängig davon,

3

Für den Zuständigkeitsübergang ist bedeutungslos, wann die betreffende Abgabe...

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