BAO | Bundesabgabenordnung
8. Aufl. 2025
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S. VVorwort
Die Kommentierung der Bundesabgabenordnung (BAO) erfolgt unter Berücksichtigung zahlreicher Änderungen der BAO. Die Häufigkeit der laufenden Gesetzesänderungen und Anpassungen in den letzten Jahren ist nach wie vor eher zu- als abnehmend.
Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen seit der 7. Auflage wurden alle in die 8. Auflage eingearbeitet. Sie erfolgten in BGBl I 2021/228, 2022/108, 2023/106, 2023/110, 2023/187, 2023/188, 2023/200, 2023/201, 2024/56 und 2024/113. Sie umfassen insbesondere folgende Schwerpunkte:
die Umsatzsteuerzinsen (in § 205c BAO),
Änderungen bei der Aussetzung der Einhebung (in § 212a BAO),
Änderungen (zB der §§ 39, 41, 42 und 44 BAO) durch das GemeinnützigkeitsreformG,
Begleitung einer Unternehmensübertragung (in den §§ 153h bis 153l BAO),
Regelungen für doppelt ansässige Rechtsgebilde (in § 27a BAO),
Rechtsgrundlage für Erklärungsfristen für Parteienvertreter (in § 134a BAO).
Neue Verordnungen (zur BAO) sowie Änderungen der die BAO betreffenden Verordnungen (zB FOnV 2006) wurden ebenfalls eingearbeitet.
Neu sind insbesondere die Quotenregelungsverordnung (BGBl II 2023/370 idF 2024/146) und die BFG-Abgabenberechnungsverordnung (BGBl II 2024/112).
Berücksichtigt wurden auch die Änderungen im
Zustellgesetz (durch BGBl I 2022/205),
BFGG (durch BGBl I 2022/108 und 2023/110),
KontRegG (...