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Medienberichte als sonstige Bekanntgabe, die zur Abgabenerhöhung bei einer Selbstanzeige führen
Im Fall einer Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG stellt sich häufig die Frage, ob eine Abgabenerhöhung gemäß Abs 6 festgesetzt werden muss. Dabei spielt der Zeitpunkt der Ankündigung einer Prüfungsmaßnahme eine wesentliche Rolle. Die „sonstige Bekanntgabe“ ist dabei eher eine Ausnahme. Dieser Beitrag behandelt die Frage, welche mediale Berichterstattung eine sonstige Bekanntgabe darstellen kann, die zu einer Festsetzung der Abgabenerhöhung führt.
1. Rechtliche Grundlagen
Zunächst ist der historische Kontext der Abgabenerhöhung zu betrachten. Der Gesetzgeber führte mit der Finanzstrafgesetznovelle 2014 den § 29 Abs 6 FinStrG ein: „Werden Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung des Abs. 2 entrichtet wird.“
In den ErlRV wird dazu Folgendes ausgeführt: „Es erscheint nicht gerechtfertigt, SelbstanS. 41 zeigen, die zu einem...