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Grundrechtsbeschwerdeverfahren; Verfehlung der Anfechtungskriterien
ZWF 2025/2
§ 10 GRBG; § 281 Abs 1 Z 4 StPO
(= RIS-Justiz RS0122321)
Eine analoge Heranziehung des Nichtigkeitsgrunds nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO kommt im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht in Betracht. Soweit der Beschwerdeführer demnach gestützt auf § 281 Abs 1 Z 3 und 4 StPO die Verwertung von (Text- und Bild-)Nachrichten kritisiert, die im Wege von mit der Verschlüsselungstechnologie Sky ECC ausgestatteten Mobiltelefonen versandt wurden, verfehlt er die Anfechtungskriterien.