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ZWF 1, Jänner 2025, Seite 35

Die Verordnung über künstliche Intelligenz

Severin Glaser und Robert Kert

Ab dem gelten die ersten Teile der Verordnung über künstliche Intelligenz. Damit werden schon in dieser ersten Geltungsphase der KI-VO auch für das Strafprozessrecht relevante Verbote wirksam. Weitere strafrechtsrelevante Regulierungen folgen bald darauf.

Die vom Europäischen Parlament als weltweit erste umfassende Regulierung der KI gefeierte KI-VO, die im Sommer 2024 in Kraft trat, entfaltet ihre Geltung in zeitlich abgestuften Phasen bis (Art 113 KI-VO). In ihrem globalen Ansatz betrifft sie nicht nur, aber auch strafprozessual relevante Anwendungsbereiche der KI. Zentraler Begriff des Rechtsakts ist jener des KI-Systems als „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“ (Art 3 Z 1 KI-VO). Bestimmte Praktiken im KI-Bereich werden ab verboten (Art 5 KI-VO), darunter auch - abgesehen von gewissen Ausnahmefällen, die weiteren Ei...

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