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Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit von Beweismitteln im Strafverfahren
Die Frage der Zulässigkeit von Beweismitteln wird im Unionsrecht nicht explizit geregelt. Der EuGH hat mit seiner Rechtsprechung dennoch wesentliche Aussagen zu dieser Frage getätigt, die auch auf das nationale Recht durchschlagen können.
1. Grundlegendes
Die Frage nach der Zulässigkeit von Beweismitteln spricht im Kern Beweisverwertungsverbote an, dh Regeln, die es verhindern sollen, dass bestimmte Beweismittel im Rahmen der Beweiswürdigung verwendet werden. Ein Beweismittel, für das ein Verwertungsverbot gilt, darf vom Entscheidungsorgan, das zur konkreten Beweiswürdigung berufen ist, nicht seiner Entscheidung zugrunde gelegt werden; dieses muss vielmehr so verfahren, als ob es gar nicht vorhanden wäre.
Das Unionsrecht selbst macht zum Beweismittelrecht keine Vorgaben; es gibt zu diesem strafverfahrensrechtlichen Thema keine verbindlichen Regeln in Richtlinien oder sonstigen Rechtsakten. Die Frage der Zulässigkeit von Beweismitteln verbleibt daher - wie der EuGH schon mehrfach betont hat - grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Die Europäische Union hätte dabei sogar eine in Art 82 Abs 2 lit a AEUV festgeschriebene Kompetenz zur Schaffung von Mindeststandards zur „Zu...