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UStG: Sonstige Leistungen
Die Anmietung der Personalzimmer (für angestellte Schilehrer) durch eine Schischule dient Zwecken des Unternehmens. Die Anmietung stellt eine für das Unternehmen bezogene Leistung iSd § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 dar. Allerdings liegt in der unentgeltlichen Zurverfügungstellung der Zimmer an die Arbeitnehmer in der Folge eine steuerpflichtige Leistung der Mitbeteiligten iSd § 3a Abs 1a Z 2 UStG 1994 vor. – (§ 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2015/15/0083)