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Anschaffungskosten
Dienen die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung bereits der (zunächst beabsichtigten und sodann realisierten) Anschaffung von Geschäftsanteilen, sind sie als Anschaffungs(neben)kosten zu beurteilen. – (§ 6 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2016/15/0006)