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VuV: Steuerbefreiung
Gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 sind ua die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Die Vermietung eines Grundstückes stellt normalerweise eine pasS. 964sive Tätigkeit dar, die allein an den Zeitablauf gebunden ist, und ist von anderen Tätigkeiten zu unterscheiden, die entweder gewerblichen Zwecken dienen oder einen Gegenstand haben, der eher durch die Erbringung einer Dienstleistung als durch die bloße Bereitstellung einer Sache charakterisiert wird. Dabei ist bei einem Umsatz, der ein Leistungsbündel darstellt (hier: Nutzungsüberlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Ausübung des Schisports) eine Gesamtbetrachtung notwendig. – (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994), (Abweisung)
( Ra 2016/15/0012, 0013)