Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Steuerfall Tesla
Das rollende Steuerzuckerl fährt mit neuen steuerlichen Zweifelsfragen
Der Tesla und seine steuer- bzw bilanzrechtliche Behandlung – ein Sonderfall? Vorsteuerabzug und kein Sachbezug: der Tesla als rollendes Steuerzuckerl! Neue gesetzliche Regeln führen zu neuen Zweifelsfragen und Rechtsunsicherheiten, die gelöst werden wollen.
1. Ein Beispiel aus dem beruflichen Alltag
Eine GmbH (Bilanzstichtag 31. 12.) hat ab Jänner 2016 einen Tesla S (elektrobetriebener Sportwagen) geleast. Der Neupreis beläuft sich auf 70.000 Euro (netto, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer), die unternehmensrechtliche Nutzugsdauer auf sechs Jahre. Die Leasingvereinbarung sieht Folgendes vor: Der PKW wird über vier Jahre (dh bis Ende 2019) geleast, dann wird der PKW zum Restwert von 25.000 Euro, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, gekauft. In den ersten vier Jahren betragen die Leasingraten 1.150 Euro/Monat netto (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer). Annahme: Der fiktive Neuwert im Jahr X19 beträgt infolge der technischen Entwicklung nur noch 39.000 Euro.
2. Zweifelsfragen
2.1. Abgrenzung zwischen Leasing und Kauf
Wie bei Leasing von Kfz in der Praxis üblich, liegt ein Teilamortisationsvertrag vor, der kalkulierte Restwert wird während der Grundmietzeit von vier Jahren nicht amortisiert. Da alle Kriterien f...