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VwGH zu Teilwertabschreibungssiebentel
Entscheidung: Ro 2015/13/0024.
Normen: §§ 9, 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988.
Der VwGH beschäftigte sich mit der Frage, wie offene Teilwertabschreibungssiebentel bei einer Unternehmensgruppe zu behandeln sind, wenn die Teilwertabschreibung beim Gruppenmitglied bereits in den Jahren vor der Bildung einer Unternehmensgruppe vorgenommen wurde. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass sie nicht als Vorgruppenverluste zu behandlen, sondern laufend zu berücksichtigen sind (siehe dazu ausführlich Raab/Renner in einem der nächsten SWK-Hefte).