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SWK 20-21, 15. Juli 2017, Seite 963

Rückstellungen

Es kommt für die Frage der Passivierung einer Verbindlichkeit auf den Kenntnisstand des Verpflichteten über den konkreten Bestand einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zum jeweiligen Bilanzerstellungszeitpunkt an. – (§ 9 Abs 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2015/15/0023)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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