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Veräußerung eines geerbten Grundstücks (§ 30 EStG)
Die Verpflichtung des Beschwerdeführers, Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen, stellt keinen abzugsfähigen Aufwand dar. Durch den pauschalierten Veräußerungsgewinn werden positive und negative Einkommenskomponenten genügend berücksichtigt ( RV/7100616/2014).