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SWK 30, 20. Oktober 2014, Seite 1280

Krankenversicherungsbeiträge eines Rechtsanwalts (§ 4 Abs. 4 EStG)

Von einem Rechtsanwalt wurden nicht nur Pflichtbeiträge an die Gruppenkrankenversicherung (Opting-out), sondern (darüber hinaus) auch Prämien für die im Rahmen der Gruppenversicherung freiwillig abschließbaren Ergänzungstarife geleistet. Besteht ein Wahlrecht zur Leistung höherer Prämien gegen (wahlweise) Beanspruchung von Zusatzleistungen (z. B. Übernahme von Kosten der Sonderklasse), sind die entsprechenden – freiwillig geleisteten – Beiträge nicht als Betriebsausgaben absetzbar, sondern Sonderausgaben ( RV/3100160/2012).

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