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SWK 30, 20. Oktober 2014, Seite 1281

Darlehensaufnahme für Ausbildungskosten (§ 16 EStG)

Bei fremdfinanzierten Ausbildungskosten liegt der Abfluss geleisteter Beträge bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Kosten und nicht erst bei der Rückzahlung des Darlehens vor ( RV/7100754/2013).

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