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Erneuter Antrag auf Normenprüfungsverfahren zu Managergehältern
(B. R.) – Nach Ansicht des BFG bestehen Bedenken, dass § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988, soweit dieser auf § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 verweist, infolge Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig ist. Das BFG hat daher neuerlich ein Normenprüfungsverfahren beim VfGH beantragt ( RN/7100004/2014).