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Kreditaufnahme zur Verringerung von Gesellschaftsschulden (§ 34 EStG)
Die Aufnahme eines Kredits zur Verringerung der Schulden der Gesellschaft des Vaters erfüllt weder das Kriterium der Außergewöhnlichkeit noch jenes der Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 EStG 1988 ( RV/7100477/2013).