Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Zwangsstrafe
Die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erklärungsabgabe zugleich mit der Vornahme der entsprechenden Veranlagungen erweist sich als unzulässig. – (§ 111 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/13/0022)