zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2014, Seite 1312

Verfahren: Zwangsstrafe

Die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erklärungsabgabe zugleich mit der Vornahme der entsprechenden Veranlagungen erweist sich als unzulässig. – (§ 111 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/13/0022)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
Daten werden geladen...