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SWK 12, 20. April 2013, Seite 640

Umgründungen: Einbringung

Es ist für eine wirksame Einbringung gemäß § 12 UmgrStG und für die steuerliche Rückwirkung der Einbringung nicht erforderlich, dass zum Einbringungsstichtag die übernehmende Körperschaft bereits bestand oder errichtet war. – (§ 12 UmgrStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/15/0114, 0115)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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