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SWK 12, 20. April 2013, Seite 621

Stromlieferungen bei Photovoltaikanlage auf privatem Wohnhaus

Schlussantrag der Generalanwältin

Bernhard Renner

Die Frage, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und damit das Recht auf Vorsteuerabzug begründet, hat die Generalanwältin des EuGH, dem der Fall vom VwGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde, bejaht.

1. Ansicht des UFS

Nach Ansicht des UFS ist eine Tätigkeit, bei der der erzeugte Strom einer auf dem Dach eines privaten Wohnhauses befindlichen Photovoltaikanlage ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, auch bei sonst nicht unternehmerisch tätigen Personen unternehmerisch und der Vorsteuerabzug aus Anschaffung und Nutzung daher zulässig. Die Unternehmereigenschaft liegt unabhängig davon vor, ob die Stromlieferung an das öffentliche Netz in einem Ausmaß erfolgt, das den Eigenbedarf dauerhaft deutlich unterschreitet, und insbesondere deswegen zustande kommt, weil die Anbindung der Anlage an das öffentliche Netz die Zusatzerrichtung von Stromspeichermöglichkeiten erspart und damit die Errichtungskosten der Anlage senkt.

2. Ansicht der Verwaltungspraxis

Nach Ansicht der Verwaltungspraxis werden hingegen Photovoltaikanlagen auf oder neben Eigenheimen, deren Übersc...

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