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SWK 12, 20. April 2013, Seite 602

Rechnungshofbericht zur Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht

Der Rechnungshof hat im Bericht vom die Prüfungsergebnisse über die Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht vorgelegt. Demnach enthielt das österreichische Einkommensteuerrecht 2011 558 Begünstigungsmaßnahmen, die fast ausschließlich unbefristet galten. Das BMF schätzte im Förderungsbericht 2009 die Einnahmenausfälle auf rd. 9 Mrd. Euro oder rd. 35 % der tatsächlichen Einnahmen aus Einkommensteuern. Der Verwaltungsaufwand für den Vollzug der Begünstigungen im Einkommensteuerrecht war dem BMF mangels gesonderter Aufzeichnungen nicht bekannt. Der RH ermittelte diesen für das Jahr 2010 mit rd. 73 Mio. Euro. Dies entsprach etwa den Einnahmen dieses Jahres aus der Kraftfahrzeugsteuer oder der Finanzierung von 1.846 Vollbeschäftigungsäquivalenten der Dienstklasse A3. Für diese Begünstigungen lag kein umfassendes und systematisches Konzept vor, welches konkret formulierte Ziele und messbare Kriterien enthielt. Daher war nicht bekannt, ob die für die Steuerbegünstigungen gebundenen finanziellen Mittel bestmöglich eingesetzt waren. Es unterblieben Evaluierungen zur Beurteilung der Zielerreichung. Ebenso führte das BMF keine systematische Beobachtung, Messung und Analyse der ...

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