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Investitionszuwachsprämie: Fräsmaschine
Nur ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens zählen zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern in Zusammenhang mit der Investitionszuwachsprämie. Eine Fräsmaschine, die als Messe-Vorführgerät verwendet wurde, ist kein gebrauchtes Wirtschaftsgut. – (§ 108e Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/15/0009)