Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuertermine im Mai
S. 602 Am sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2013 bzw. für das 1. Quartal 2013;
Kammerumlage für das 1. Quartal 2013;
Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2013;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2013;
Werbeabgabe für den Monat März 2013;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2013;
Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2013;
Lohnsteuer für den Monat April 2013;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2013;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2013;
Kommunalsteuer für den Monat April 2013;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2013;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2013;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2013 bzw. für das Jahr 2013.