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SWK 12, 20. April 2013, Seite 639

Verfahren: Vollmachtmängel

Über Vollmachtsmängel hat ein Mängelbehebungsverfahren stattzufinden, wenn nicht gemäß § 83 Abs. 4 BAO bei einer Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder vom Bestehen einer ausreichenden Vollmacht auszugehen ist. – (§ 83 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2008/13/0245)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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