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Entwurf zur LuF-PauschVO 2015 in Begutachtung
Das BMF hat kürzlich den Entwurf einer Verordnung, mit der die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierungsverordnung 2015 (LuF-PauschVO 2015) erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird, in Begutachtung versendet. Mit der LuF-PauschVO 2015 soll die derzeit bestehende Form der land- und forstwirtschaftlichen Gewinnermittlung grundsätzlich unverändert fortgeführt werden. Es sollen allerdings auch die gemäß § 20c BewG 1955 festgestellten Einheitswerte berücksichtigt werden. Zusätzlich werden die gemäß § 17 Abs. 5a EStG gesetzlich abgesenkten Grenzen der Vollpauschalierung sowie der Teilpauschalierung berücksichtigt. In der neuen Pauschalierungsverordnung werden die vereinfachten Gewinnermittlungsmöglichkeiten (Voll- und Teilpauschalierung) somit an neue Wertmaßstäbe und an neue Pauschalierungsgrenzen angepasst. Ende der Begutachtungsfrist ist der .