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Arbeitszimmer
Die Auslegung des Begriffs „Arbeitszimmer“ in dem Sinn, dass ein solches nur vorliege, wenn das Fehlen einer privaten Mitbenutzung nicht erwiesen sei, teilt der VwGH nicht. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)
(VwGH 25. 9. 20112, 2008/13/0233)