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SWK 9, 20. März 2013, Seite 512
Arbeitszimmer
Die Auslegung des Begriffs „Arbeitszimmer“ in dem Sinn, dass ein solches nur vorliege, wenn das Fehlen einer privaten Mitbenutzung nicht erwiesen sei, teilt der VwGH nicht. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)
(VwGH 25. 9. 20112, 2008/13/0233)