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SWK 9, 20. März 2013, Seite 512

Arbeitszimmer

Die Auslegung des Begriffs „Arbeitszimmer“ in dem Sinn, dass ein solches nur vorliege, wenn das Fehlen einer privaten Mitbenutzung nicht erwiesen sei, teilt der VwGH nicht. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)

(VwGH 25. 9. 20112, 2008/13/0233)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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