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AfA: Violine
Entgegen der Auffassung der Behörde ist die Abnutzung einer Violine eines Berufsmusikers steuerlich nicht vernachlässigbar; allerdings verweist der VwGH auf die Entscheidung des BFH vom , VI R 26/98, wonach Geigen, die im Konzertalltag in Gebrauch sind, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von 100 Jahren sind. – (§ 7 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2008/13/0082; vgl. dazu Böck, UFSjournal 2012, 359)